HDI – Betriebliche Altersvorsorge
- Zukunftssicherung für den Ruhestand, um ein sorgenfreies und finanziell abgesichertes Leben im Alter zu genießen
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Warum ist eine betriebliche Altersvorsorge sinnvoll?
Die gesetzliche Rente reicht oft nicht aus, um den gewohnten Lebensstandard im Alter zu halten. Diese Lücke wird als “Rentenlücke” bezeichnet. Um sie zu schließen, ist zusätzliche Vorsorge nötig. Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine attraktive Möglichkeit für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Arbeitnehmer bauen sich mit der bAV eine zweite Rente fürs Alter auf. Beiträge aus dem Bruttoeinkommen in eine Direktversicherung, Pensionskasse oder Pensionsfonds bringen steuerliche Vorteile und Zuschüsse vom Arbeitgeber (bei Neuverträgen ab 2019; bei älteren Verträgen ab 2022). Auch Riesterförderung ist möglich.
Mehr Details erfahren Sie auf der Seite „Betriebsrente: das müssen Arbeitnehmer wissen“.
Arbeitgeber können mit der bAV Mitarbeiter an das Unternehmen binden und neue Talente anziehen. Die Betriebsrente erleichtert Arbeitnehmern den Weg in die Frühverrentung und bietet Arbeitgebern mehr Flexibilität in der Personalplanung.
Wie funktioniert die betriebliche Altersvorsorge?
Der Arbeitgeber wählt einen Anbieter und eine Variante der betrieblichen Altersvorsorge (bAV), den sogenannten Durchführungsweg. Jeder Durchführungsweg hat seine Vor- und Nachteile. Die häufigste Form ist die Direktversicherung, eine Rentenversicherung, die der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer abschließt. Die Beiträge werden direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers abgezogen und an den Versicherer weitergeleitet („Entgeltumwandlung“).
Die Beiträge können entweder aus dem Bruttoeinkommen des Arbeitnehmers (steuer- und sozialversicherungsfrei) oder aus dem Nettoeinkommen (mit staatlichen Zulagen) finanziert werden. Bei der HDI Direktversicherung können diese beiden Finanzierungsarten flexibel kombiniert oder gewechselt werden – alles in einem Vertrag.
Werden die Beiträge aus dem Bruttoeinkommen gezahlt, sind sie bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze steuerfrei und bis zu 4 Prozent sozialabgabenfrei. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer bis zu 552 Euro monatlich steuerfrei und bis zu 276 Euro monatlich sozialabgabenfrei umwandeln können (Stand 2020).
Seit dem Inkrafttreten des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) muss der Arbeitgeber bei neuen Verträgen in der Direktversicherung bis zu 15 Prozent des umgewandelten Beitrags beisteuern, sofern er Sozialversicherungsbeiträge spart. Für ältere Verträge gilt diese Regelung ab 2022. Der Arbeitgeber kann die Beiträge zur bAV des Arbeitnehmers auch vollständig übernehmen.
Welche Formen der betrieblichen Altersvorsorge gibt es?
Neben der Direktversicherung gibt es noch weitere Durchführungswege:
- Pensionskasse: Eine eigenständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen zum Zweck einer betrieblichen Altersvorsorge gegründet wird.
- Pensionsfonds: Vergleichbar mit der Pensionskasse, jedoch können hier auch börsennotierte Aktien und Investmentfonds für die Anlage der Beiträge genutzt werden.
- Rückgedeckte Unterstützungskasse: Eine selbständige Versorgungseinrichtung, bei der der Arbeitgeber Mitglied wird. Eine Fortführung bei einem Arbeitgeberwechsel ist nur möglich, wenn der neue Arbeitgeber ebenfalls der Versorgungseinrichtung beitritt.
- Rückgedeckte Pensionszusage: Hierbei steht der Arbeitgeber selbst für die Auszahlung der Betriebsrente ein. Die Finanzierung erfolgt oft durch den Arbeitgeber, aber auch eine Entgeltumwandlung ist möglich. Bei Insolvenz des Arbeitgebers ist die bAV-Rente durch den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) geschützt.
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Was leistet die betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge bietet Arbeitnehmern im Ruhestand eine monatliche Betriebsrente. Alternativ kann die angesparte Summe je nach Vertrag auch zu Beginn der Rente ausgezahlt werden.
Zudem können Hinterbliebene abgesichert und die finanziellen Auswirkungen einer Berufsunfähigkeit abgemildert werden.
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RECHTSANSPRUCH AUF BETRIEBLICHE ALTERSVORSORGE?
Ja, Arbeitnehmer, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind, haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Umwandlung von Einkommen zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge.
Falls der Arbeitgeber keine betriebliche Altersvorsorge anbietet, hat der Arbeitnehmer das Recht auf Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung.
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Wer entscheidet, welche Form gewählt wird?
Der Arbeitgeber entscheidet über die Form der betrieblichen Altersvorsorge. Arbeitnehmer haben weder beim Durchführungsweg noch bei der Wahl des Anbieters ein Mitspracherecht.
Wie die bAV-Beiträge optimal angelegt werden können, erklärt Ihnen Ihr persönlicher HDI Betreuer.
Wer finanziert die betriebliche Altersvorsorge?
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) kann auf drei unterschiedlichen Wegen finanziert werden:
- Arbeitnehmerfinanzierte bAV: Der Arbeitnehmer zahlt die Beiträge durch Entgeltumwandlung aus seinem Brutto- und/oder Nettoeinkommen. Bei HDI ist ein Wechsel oder eine Kombination der beiden steuerlichen Förderarten in einem Direktversicherungsvertrag möglich. Der Arbeitgeber kann einen Zuschuss von bis zu 15 Prozent des umgewandelten Beitrags leisten, wenn er Sozialversicherungsbeiträge spart (bei Neuverträgen ab 2019, bei älteren Verträgen ab 2022). Ab 2022 gibt es keine rein arbeitnehmerfinanzierte bAV mehr in den Durchführungswegen Direktversicherung, Pensionskasse und Pensionsfonds.
- Arbeitgeberfinanzierte bAV: Der Arbeitgeber übernimmt allein die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge eines Arbeitnehmers.
- Mischfinanzierte bAV: Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber zahlen Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Der Anteil jedes Beteiligten kann individuell festgelegt werden.
Warum ist HDI ein guter Partner für die betriebliche Altersvorsorge?
Wir haben einen klaren Anspruch: Wir möchten für Sie der beste Partner in allen Fragen und Themen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) sein. Dabei werden wir unterstützt von der Talanx AG, der drittgrößten Versicherungsgruppe Deutschlands. Mit individuellen Lösungen und nachhaltigem Service ist die betriebliche Altersvorsorge von HDI alles andere als Standard.
- Erfahrung und Kompetenz:Als führender Industrieversicherer und Partner des Mittelstands ist HDI bereits seit über 110 Jahren im Segment der Firmenberatung und bAV aktiv. Die bAV-Kompetenz unseres Hauses wird durch unabhängige Experten bestätigt.
- Innovative Produkte: Mit der Entwicklung der TwoTrust-Produktfamilie setzte HDI neue Maßstäbe für zukunftsweisende und nachhaltige bAV-Lösungen im Markt. Auszeichnungen durch unabhängige Experten bestätigen die Leistungsstärke unserer Produkte.
- Rückgedeckte UMiPraxistaugliche Konzepte: Zu unseren Stärken zählen professionelle, ganzheitliche und individuelle Versorgungskonzepte, die die Ziele des Unternehmens praxisnah unterstützen.schfinanzierte bAV: Bei diesem Modell finanzieren sowohl der Arbeitnehmer, per Entgeltumwandlung, als auch der Arbeitgeber die Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge. Wer dabei welchen Anteil übernimmt, kann individuell festgelegt werden.nterstützungskasse: Selbständige Versorgungseinrichtung, bei der der Arbeitgeber Mitglied wird. Eine Fortführung bei Arbeitgeberwechsel ist bei diesem Modell nur möglich, wenn auch der neue Arbeitgeber ebenfalls der Versorgungseinrichtung beitritt.
- Vielfältige Services: Unsere umfassende Arbeitgeberberatung entlastet die Unternehmensressourcen nicht nur bei der Einrichtung, Dokumentation und technischen Abwicklung. Auch der Prozess der persönlichen Arbeitnehmerberatung wird im laufenden Betrieb professionell getragen. Das HDI bAVnet ermöglicht die bequeme und ressourcenschonende Verwaltung der bAV-Verträge.
- Kompetente Ansprechpartner: Ein flächendeckendes Netzwerk von Experten und kompetenten Serviceeinheiten unterstützen Sie auf Wunsch auch vor Ort.
- Starke Partner: Als internes Beratungshaus und bAV-Kompetenzzentrum unterstützt die Talanx Pensionsmanagement AG Unternehmen des Talanx Konzerns und ihre Kunden in Spezialfragen zur betrieblichen Altersvorsorge. Dabei bietet die Talanx Pensionsmanagement AG umfassendes aktuarielles, juristisches und betriebswirtschaftliches Know-how. Darüber hinaus ist die Talanx Pensionsmanagement AG als Rentenberater zertifiziert.
unsere Antworten
Talanx ist mit rund 29 Mrd. Euro Prämieneinnahmen im Geschäftsjahr 2014 die drittgrößte Versicherungsgruppe in Deutschland.
Die betriebliche Altersvorsorge (bAV) ist eine Zusatzrente, die der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern anbietet. Sie dient dazu, die gesetzliche Rente zu ergänzen und sorgt für finanzielle Sicherheit im Ruhestand.
Die bAV bietet Arbeitnehmern steuerliche Vorteile, da die Beiträge oft aus dem Bruttoeinkommen gezahlt werden und somit das zu versteuernde Einkommen senken. Außerdem profitieren Arbeitnehmer von einer zusätzlichen Rente neben der gesetzlichen Altersrente.
Es gibt verschiedene Durchführungswege der bAV, darunter Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse und Pensionszusage (Direktzusage). Jeder Durchführungsweg hat eigene Vor- und Nachteile, die je nach Bedarf und Unternehmensstruktur gewählt werden können.
Die Höhe der Beiträge kann individuell zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart werden. Oftmals gibt es auch tarifvertragliche Regelungen, die die Höhe der Beiträge festlegen.
Bei einem Jobwechsel kann die bAV in der Regel zu einem neuen Arbeitgeber mitgenommen werden. Alternativ kann sie ruhend gestellt werden, sodass keine weiteren Beiträge eingezahlt werden, die bereits angesparten Ansprüche aber erhalten bleiben.
Die bAV ist durch gesetzliche Regelungen und Sicherungssysteme wie den Pensions-Sicherungs-Verein (PSVaG) abgesichert. Diese Maßnahmen gewährleisten, dass die Anwartschaften und Rentenleistungen auch im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers geschützt sind.
Die Auszahlung der bAV kann als monatliche Rente oder in einigen Fällen als einmalige Kapitalzahlung erfolgen. Die konkrete Auszahlungsform hängt von den vertraglichen Vereinbarungen und dem gewählten Durchführungsweg ab.
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IHRE HDI GENERALVERTRETUNG - THOMAS HEYNEN